AGB

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Bianca Jost – Hundebetreuung (im Folgenden: Hundebetreuung) und Verbrauchern, die ihren Hund bei der Hundebetreuung in Betreuung geben (im Folgenden: Kunde)

 

§ 1 Vertragsinhalt

 

Bei den zwischen der Hundebetreuung und den Kunden geschlossenen Verträgen handelt es sich um Verträge mit dem Inhalt, den Hund des Kunden auf dem Gelände der Hundebetreuung während eines vereinbarten Zeitraumes zu betreuen. Der zu betreuende Hund wird an dem vom Kunden gewünschten Ort abgeholt und auch dorthin zurück gebracht. Die Hundebetreuung gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Hund während der vereinbarten Pensionsdauer auf dem umzäunten Gelände ausreichend Freilauf. Die Hunde werden in der Gruppe gehalten. Hundebetreuung Volksdorf hat den Hundehalter über Vorteile und Risiken dieser Betreuungssform aufgeklärt.

 

Die Verpflegung des Hundes während des Aufenthaltes orga­nisiert der Kunde selbst und auf eigene Kosten.

 

§ 2 Vertragsschluss

 

1. Der Vertrag bedarf der Schriftform.

 

2. Der Kunde und die Hundebetreuung vereinbaren telefonisch die Einzelheiten der Betreuung des Hundes. Nach­dem die Hundebetreuung die Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen im gewünschten Zeitraum geprüft hat, teilt sie dem Kunden telefonisch oder per email eine Reservierungsbestätigung mit. Dies ist noch kein Vertrag.

 

3. Vor Unterzeichnung des schriftlichen Vertrages stellt der Kunde den Hund in der Hundebetreuung vor. Es steht im Ermessen der Hundebetreuung , ob sie den Hund für die Betreuung für geeignet hält. Hat sie keine Bedenken, wird im Anschluss der schriftliche Vertrag mit dem mündlich besprochenen Inhalt unterzeichnet.

 

4. Es gilt eine ein monatige Probezeit, an dessen Ende die Hundebetreuung den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Eventuell im voraus bezahlte, nicht erbrachte, Leitungen werden zurück erstattet.

 

Die Probezeit beginnt mit dem Datum der Vertragsunterzeichnung.

 

5. War der Hund bereits einmal in Betreuung bei der Hundebetreuung , können die Parteien auf das Schriftformer­fordernis verzichten. Es gelten dann die im ursprünglichen schriftlichen Vertrag festgelegten Vereinbarungen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich mündlich etwas anderes vereinbaren.

 

§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten

 

1. Die Kosten pro Kalendertag und Hund betragen EUR 23,00,--.

 

2. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO. Das Futter des Hundes wird vom Kunden für seinen Hund auf eigene Kosten mit­gegeben.

 

3. Ein Betreuungssplatz gilt erst dann als reserviert, wenn dieser Vertrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Hundebetreuung vorliegt.

 

4. Die Leitung der Hundebetreuung erfolgt nur per Vorkasse. Als Zahlungsmöglichkeiten gelten:

 

Vorher vereinbarter Bankeinzug durch das Bankinstitut der Hundebetreuung, Überweisung des monatlichen Betrages bis spätestens zum fünften Kalendertages des jeweiligen Monats, Barzahlung bei Abholung des Hundes.

 

§ 4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

 

1. Der Kunde kann bis zu 1 Woche vor dem vereinbarten Betreuungszeitraum kostenfrei vom Vertrag zurück­treten.

 

2. Tritt der Kunde nach diesem Zeitpunkt bis zu 48 Stunden vor dem Betreuungszeitraum zurück, hat er eine Bearbeitungs-/Ausfallgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

 

3. Erfolgt die Abmeldung innerhalb von 48 Stunden vor Beginn des Betreuungszeitraums ist die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Gelingt es, den reservierten Platz an einen anderen Hund zu vergeben, so wird die Hundebetreuung dies entsprechend berücksichtigen.

 

4. Stornierungen sind schriftlich oder telefonisch gegenüber der Hundebetreuung an­zuzeigen.

 

§ 5 Rücktritt vom Vertrag durch die Hundebetreuung

 

1. Sollte die Hundebetreuung aus unvorhergesehenen wichtigen Gründen nicht in der Lage sein, die vereinbarte Leistung zu erbringen, kann sie vom Vertrag zurücktreten.

 

2. Die Hundebetreuung wird den Hundehalter unverzüglich informieren und bei der Suche nach einer Er­satzbetreuung behilflich sein.

 

3. Im Falle des Rücktritts der Hundebetreuung gemäß § 5 Abs. 1 schuldet der Kunde der Hundebetreuung keine Vergütung. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nur, wenn der Rücktritt weniger als 14 Tage vor dem Beginn des Betreuungszeitraums erfolgt und sind der Höhe nach begrenzt auf die Mehrkosten für die Beschaffung einer Ersatzbetreuung.

 

§ 6 Sonstige Pflichten des Kunden

 

1. Der Kunde versichert, dass ihm eine bevorstehende Läufigkeit des Hun­des im Betreuungszeitraum sowie Krankheiten / Unverträglichkeiten – auch ein Verdacht hierauf - oder eine übersteigerte Aggressivität / sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes nicht bekannt sind. Läufige Hündinnen und Hunde mit ansteckenden Krank­heiten oder Parasitenbefall können nicht in Betreuung genommen werden. Sollte der Kunde seinen Hund dennoch in Pension geben und oder ein solcher Umstand während der Betreuung eintreten, übernimmt die Hundebetreuung für die daraus resultierenden Folgen im In­nenverhältnis keine Haftung. Der Kunde trägt die hierdurch entstehenden Kosten und haftet allein für ggf. bestehen­der Ansprüche Dritter. Eigene Ansprüche des Kunden gegen die Hundebetreuung bestehen nicht. Das gilt auch für den Fall, dass eine läufige Hündin gedeckt wird.

 

2. Der Kunde versichert, dass ein wirksamer Impfschutz seines Hundes gegen die folgenden Krankheiten: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose besteht. Folgeschäden aus dem Fehlen vertraglich zugesicherter Impfungen gehen zu Lasten des Kunden.

 

3. Der Kunde erklärt, dass sein Hund frei von Ungeziefer ist und dass regelmäßig ein Mittel ge­gen Parasiten (z.B. Flöhe) verabreicht wird.

 

4. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Abs. 1 bis 3, ist die Hundebetreuung berechtigt, vom Betreuungsvertrag zurückzutreten.

 

5. Der Kunde ist verpflichtet, der Hundebetreuung seinen Aufenthaltsort sowie eine Telefonnummer oder Email-Ad­resse, unter der er erreichbar ist, bei Abgabe des Hundes mitzuteilen und sie unverzüglich über Änderungen zu informieren. Alternativ benennt der Kunde eine dritte Person, die weisungsbefugt ist.

 

§ 7 Unerwartete Situationen

 

1. Liegen Umstände gemäß § 6 Abs. 1 vor oder treten während der Betreuung ein oder sind die Voraussetzungen gemäß § 6 Abs. 2 und 3 nicht gegeben, ist die Hundebetreuung berechtigt, den Hund von den anderen Hunden zu trennen und gesondert unterzubringen. Dies gilt insbesondere für läufige Hündinnen. Die Hundebetreuung behält sich ebenfalls vor, den Hund gesondert unterzubringen, wenn die Situation dies erfordert, um Schä­den von Menschen, Tieren oder Sachen abzuwen­den. Die entste­henden Mehrkosten trägt der Kunde.

 

2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Hundebetreuung bei Erkrankung oder im Falle eines Un­falles/Verletzung seines Hundes alle aus Sicht der Hundebetreuung notwendigen Bemühungen unternimmt, insbe­sondere einen Tierarzt freier Wahl oder sonstige Dritte beauftragen darf. Die hierbei entstehenden Kosten werden durch den Kunden in voller Höhe erstattet.

 

3. Treten bei dem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auf oder zeigt der Hund Eingewöhnungs­probleme, die das gewöhnliche Maß übersteigen, wird die Hundebetreuung den Kunden sofort benachrichtigen.

 

§ 8 Allgemeine Haftungsregeln

 

1. Die Hundebetreuung haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verlet­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben.

 

2. Sofern die Hundebetreuung auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypi­sche, vorhersehbare Schäden begrenzt.

 

3. Soweit die Haftung der Hundebetreuung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haf­tung von ge­setzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundebetreuung.

 

4. Die Haftung der Hundebetreuung für Schäden, die der Hund verursacht, ist ausgeschlossen, wenn der Kunde gegen seine Mitteilungspflichten gemäß § 6 verstoßen hat und/oder der Schaden auf einen der dort genannten Umstände oder das Fehlen einer dort genannten Voraussetzung zurückzuführen ist.

 

5. Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzli­chen Haftungsregelungen. Er versichert, dass für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender De­ckungssumme besteht. Die Hundebetreuung weist jedoch darauf hin, dass während der Fremdbetreuung der Versi­cherungsschutz eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann.

 

6. Für den Ausgleich der gesamtschuldnerischen Haftung gegenüber Dritten gemäß §§ 823, 834, 840 BGB verein­baren die Parteien die alleinige Haftung des Kunden im Innenverhältnis, es sei denn, der Hundebetreuung fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.

 

7. Sofern die Hundebetreuung über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese für einen Schaden ein­tritt, ist der Kunde zur Erstattung des Eigenanteils an die Hundebetreuung verpflichtet, wenn er nach den vor­ste­henden Vorschriften für den Schaden einzustehen hätte. Die Hundebetreuung ist nicht verpflichtet, den Schaden durch ihre Haftpflichtversicherung ersetzen zu lassen.